Mo – Fr: 09.30 – 18.30 Uhr
Sa.: 10.00 – 14.00 Uhr
01577 337 08 57
Auch über WhatsApp zu erreichen

Immobilienberatung zu Schadstoffen

Angebot

Begehung Ihrer Wunschimmobilie zusammen mit kompetenten Gutachtern und Bausachverständigen

Durch eine sorgfältige und fachkundige Sichtprüfung werden Baumängel und Schadstoffvorkommen oft erst im Nachhinein erkannt.

Sie kennen die Risiken, die mit dem Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung eingehen?

Alte Bausubstanz, feuchte Wände oder eine fehlerhaft angebrachte Wärmedämmung verwandeln das vermeintliche Traumhaus schnell in ein Fass ohne Boden, das sämtliche Finanzierungskonzepte aus den Fugen geraten lässt!

Bei Eigentumswohnungen und Häusern gilt das Recht:
„Gekauft wie gesehen“. Daher sollten Sie in jedem Fall einen Sachverständigen zu Rate ziehen, der Ihnen beim Hauskauf behilflich ist, um nicht später das Nachsehen zu haben.

Sichern Sie sich vor unangenehmen Überraschungen ab!

Grundsätzlich sind Immobilienverkäufer verpflichtet Käufer über schwerwiegende Mängel wie asbesthaltige Bauteile und Hausschwammbefall zu informieren. Kaufinteressenten sollten jedoch auch ihrerseits bei Vertragsverhandlungen Schadstoffbelastungen ansprechen, denn in den meisten Kaufverträgen wird ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, d.h. die Immobilie wird gekauft wie gesehen.

Kommt ein Kaufvertrag unter Ausschluss der Gewährleistung zustande, so sind Mängelrechte des Käufers ausgeschlossen.

Weist der Verkäufer auf mögliche Schadstoffe hin, sollte unbedingt ein unabhängiger Sachverständiger mit der Untersuchung beauftragt werden, selbst wenn der Käufer die Kosten dafür selbst zu tagen hat.

Feuchteschaden mit Feuchtigkeitmessung an Fachwerk

 

Gern unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot!

Bitte kontaktieren Sie uns mit näheren Angaben zu Ihrer Immobilie und Ihrem Anliegen.