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Asbest und andere Gefahrstoffe

Altbauten sind oft tickende Zeitbomben

Altbauten haben oft einen besonderen Charme und sind bei Käufern beliebt. Insbesondere in Häusern, die nach dem 2. Weltkrieg erbaut wurden, sind oft Materialien verbaut, deren Wirkung damals nicht bekannt war. Beispiele dafür sind asbesthaltige Bodenbeläge (Cushion Vinyl oder Floor-Flexplatten), aber auch Holzschutzmittel, Formaldehyd behandelte Baustoffe sowie krebserregende Parkettkleber, die mit polycyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) aber auch mit Asbest belastet sein können.

Noch Jahrzehnte nach ihrer Anwendung rufen manche dieser Stoffe gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor, die von unspezifischem Unwohlsein über Allergien bis zur Krebsgefahr reichen.

Vor allem Asbest war wegen seiner herausragenden Produkteigenschaften sehr beliebt. So durften beispielsweise Asbestzement (fest gebundenes Asbest) bis 1991 im Hochbau und bis 1993 im Tiefbau verwendet werden. Seit 31. Okt. 1993 ist die Asbestherstellung und -verwendung in Deutschland verboten (EU-weit seit 2005).

Da in Altbauten nach Jahrzehnten immer noch asbesthaltige Baumaterialien und andere gesundheitlich bedenkliche Schadstoffen aufzufinden sind, empfehlen wir eine Schadstoffuntersuchung vornehmen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Gebäude die vor 1993 errichtet wurden. Bei Altbauten vor 1993 besteht wegen des Herstellungs- und Verwendungsverbotes von Asbest der Verdacht, dass asbesthaltige Bauprodukte verbaut sein können.

Um böse Überraschungen auszuschließen, sollte eine Schadstoffuntersuchung vor Beginn von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen beauftragt und durchgeführt werden. Unabhängig davon ist der Bauherr vor Gebäudeabbruch verpflichtet das Gebäude auf Schadstoffe untersuchen zu lassen.

Es liegt in der Verantwortung des Bauherrn, durch Schadstoffe verursachte Gefährdungen und Belästigungen sowohl von den Nutzern oder Nachbarn als auch von den am Bau Beteiligten fernzuhalten. Die Einhaltung dieser Anforderungen kann nur mittels einer Schadstofferkundung sichergestellt werden. Die Untersuchungsergebnisse sind in einem Schadstoffkataster zu dokumentieren.

Gern unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot!

Asbesteigenschaften und Asbestverwendungen mit Handlungsempfehlung zur KontaminationsVermeidung

Asbest steht für eine Gruppe natürlich vorkommender magnesiumsilikathaltiger Mineralfasern. Vom griechischen asbestos = unauslöschbar abgeleitet, ist Asbest chemisch stabil, nicht brennbar, hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, weist eine hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich gut in Bindemittel wie beispielsweise in Zement einbinden (Asbestzement).

Was die Langlebigkeit von Asbest angeht, so hat Blauasbest (Krokydolith) eine Biobeständigkeit von mehr als 100 Jahre.

Asbestfasern haben einen Asbestdurchmesser von weniger als 0,003 mm. Mit bloßem Auge nicht mehr sichtbar sind auch Coronaviren, SARS-Co-V 2 Viren. Bei einem Durchmessen von 0,000125 mm sind diese im Vergleich zur Asbestfasergröße noch 24mal kleiner und damit, wie auch Asbestfasern, nur unter dem Elektronenmikroskop sichtbar.

Je nach Kristallstruktur und chemischer Zusammensetzung wird zwischen Serpentin- und Amphibolasbest unterschieden. Von technischer Bedeutung sind hauptsächlich Chrysotil (Weißasbest), Krokydolith (Blauasbest) und Amosit (Braunasbest), wobei Chrysotilasbest ca. 95% des in Deutschland verwendeten Asbests ausmacht.

Blauasbest (Krokydolith) aus Dachbelag, Berliner Welle

Bis weit in die 80er Jahre wurde Asbest in Dämm- und Füllstoffen verwendet, die noch heute in vielen Altbauten zu finden sind. In unterschiedlichen Formen (fest oder schwach gebunden) kann Asbest in verschiedenen Bauteilen eines Gebäudes vorkommen. Aufgrund seiner Eigenschaften wurde Asbest daher für eine Vielzahl von Produkten verwandt: Asbestpappen unter Fensterbänken (schwach gebundenes Asbest), eine Außenfassade mit Attika aus asbesthaltigen Hartfaserplatten oder auch Abwasserrohre aus Asbestzement sind nur 3 von ca. 3.000 Verwendungsmöglichkeiten.

Achtung! Asbestfasern sind in nahezu beliebig kleine Partikel spaltbar. Sie können nicht von Haushaltsstaubsaugern entfernt werden, da sich die Partikel bei Durchgang durch den Filter in noch kleinere Partikel aufspalten und so das Risiko einer größer werdenden Kontamination der Raumluft erhöhen.

Unabhängig einer Sanierungsempfehlung sind nach der Asbestrichtlinie bei Überschreitung einer Raumluftkonzentration mit mehr als 1.000 Asbestfasern/m³ Raumluft (oberer Poissonwert) Sanierungsmaßnahmen zu treffen.

Wie schnell dieser Grenzwert überschritten wird zeigt beispielhaft die folgende Erfahrung:
Ein Schlag mit dem Hammer auf ein Asbestzementrohr können bei Zubruchgehen des Rohres bis zu 8.000 Asbestfasern/m³ freisetzen.

Andere Gefahr- und Schadstoffe

Parkettkleber, PAK-haltig
Teerhaltiger Parkettkleber nach Flachdachschaden

Schadstoffe in Innenräumen und an baulichen und technischen Anlagen sind ein hochsensibles Thema. Stoffe wie Asbest, KMF, PCB, PAK, PCP, Lindan, DDT etc. wurden in der Vergangenheit wegen ihrer besonderen Eigenschaften in vielfältiger Verwendung Bestandteil von Baustoffen und Bauteilen im Hoch-, Tief- und Anlagenbau. Später erst wurde bekannt, dass diese Baustoffe aber auch Gefahren für Mensch und Umwelt mit sich bringen.

Raumluft-Grenzwerte existieren für Schadstoffe wie PCB, PCP, γ-HCH (Lindan) sowie für das krebserregende Benzo-a-pyren, die Leitsubstanz polyaromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK’s). Hingegen gibt es für Formaldehyd und Lösemitteldämpfe, im Bereich von Innenräumen, aktuell nur Empfehlungen durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Umweltbundesamt (UBA).

Für Formaldehyd gilt seit 1977 ein Richtwert von 120 µg/m³ in der Raumluft. Diese Empfehlung gilt auch für Innenräume wie z. B. für Büros. Typische Hintergrundkonzentrationen in Innenräumen liegen zwischen 12 und 36 µg Formaldehyd/m³ Raumluft.

Chemikalien, die zu einer Gesundheitsbelastung in Häusern, Wohnungen und in öffentlichen Einrichtungen wie z.B. in Kindergärten und Schulen führen, können aus Mobilar, Fußböden, Polstergarnituren und aus Textilien ausgasen. Ebenso können Baumaterialien wie Spanplatten, zu Dämmzwecken eingesetzte Ortschäume, Lacke, Lasuren, Klebstoffe sowie Putz- und Reinigungsmittel gesundheitsschädliche und Allergie auslösende Chemikalien enthalten.