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Schimmelpilze – Allgemeines zum Thema Schimmel

Schimmelpilze, Bakterien und auch Viren sind Mikroorganismen und natürlicher Bestandteil unserer Umwelt. Ihre Ausbreitungs- und Wachstumsbedingungen sind von vielen Faktoren abhängig.

„Schimmelpilz“, landläufig auch als „Schimmel“ bezeichnet, entstammt der Praxis der Mikrobiologie und vereint eine Gruppe heterogener Fadenpilze, bestehend aus mehreren Pilzgruppen. Die Gesamtzahl wird auf weltweit über 160.000 Schimmelarten geschätzt. Aus medizinischer Sicht lassen sich die für den Menschen bedeutendsten Arten jedoch auf einige Dutzend eingrenzen.

Schimmelpilze setzen sich, wie andere Pilze auch, aus drei wesentlichen Bestandteilen zusammen:

Schimmel in Wandecke

  1. den Sporen und Konidien (bei Schlauchpilzen, Ascomyceten), als Medium der Fortpflanzung, Verbreitung und Lebenserhaltung der Pilze
  2. dem Pilzmycel, als feines, weit verzweigtes, gewebeartiges Geflecht. Es dient der Nahrungsversorgung und der flächenmäßigen Verbreitung des Pilzes. Einzelne Stränge des Pilzmycels werden als Hyphen bezeichnet.
  3. dem Fruchtkörper, als Endprodukt des Pilzes. Der Fruchtkörper kann unterschiedliche Formen und Farben haben.

Im Gegensatz zu Schimmelpilzen besitzen Viren wie z. B. Corona-Viren, SARS CoV-2, kein differenziertes Zellgut mit einen Zellkern und einer DNA als Erbgut. Daher ist es essenziell für Viren, im Gegensatz zu Schimmelpilzen, dass sie zur Fortpflanzung immer einen Wirt brauchen.

Schimmelpilze vermehren sich über Zellteilung. SARS CoV-2 Viren hingegen besitzen nur eine RNA  (Ribonukleinsäure) und sind bei ihrer Vermehrung daher auf einen Wirt angewiesen (Aerosol- und Schmierfilm-Infektion!).

Der ca. 160.000 Schimmelarten stehen geschätzt etwa 10mal so vielen Virenarten mit einer Größe von 0,00001 – 0,0004 mm gegenüber, von denen bisher nur etwa 0,2 % (etwa 3.000 Virenarten) identifiziert und katalogisiert wurden. Corona-Viren sind im Durchschnitt 100mal kleiner (!) als die schon nicht mit bloßem Auge erkennbaren Schimmelpilzsporen.

Bevorzugt wachsen Schimmelpilze in nährstoffreich, feuchtwarmer Umgebung. Dabei genügt es den Schimmelpilzen, wenn die Luftfeuchte an Bauteiloberflächen für 6 Stunden täglich einen Wert von 80 % überschreitet.

In einem Temperaturbereich von – 8 bis  + 60 °C (thermotolerante Pilzarten) können sie Millionen kleiner Sporen (0,002 – 0,02 mm) freisetzen und sich überall dort festsetzen und verbreiten, wo es zu einer erhöhten Feuchtigkeitsansammlung kommt. Organische Stoffe, die den Pilzen als Nahrung dienen, sind in der Regel staubgebunden und allgegenwärtig vorhanden. Licht oder auch Luftsauerstoff benötigen sie zu ihrem Wachstum nicht.

Voraussetzung für ein Schimmelpilzwachstum in Innenräumen ist maßgeblich eine erhöhte Feuchte, die oft im Zusammenhang mit Tauwasserausfall an kalten Bauteilstellen wie z. B. an Außenwandecken (geometrische Wärmebrücken) entsteht. Eine Ursache hierfür kann ein Baumangel sein (z. B. Wärmebrücke aufgrund unzureichend abgedichteter Rohrdurchführung); es kann aber auch ein fehlerhaftes Nutzerverhalten der Räume oder eine Kombination beider Ursachen vorliegen.

Sichtbaren Zeichen eines Pilzbefalls sind häufig als schwarze Flecken, sogenannte Stockflecken, z. B. an Deckenixeln, in Raumecken oder an Badezimmerfugen, zu erkennen. Ein ebensolcher Befall zeigt sich aber auch versteckt hinter Tapeten, Holzverkleidungen oder hinter Schränken, die in Altbauten zu dicht an Außenwänden aufgestellt sind (nicht sichtbarer, versteckter Befall).

 

Feuchte- und Schimmelschäden werden vor allem durch folgendes hervorgerufen:

  • ungenügende Wärmedämmung und Wärmebrücken
  • aufsteigende Feuchte durch fehlende Horizontalsperre
  • erhöhte Wärmeübergangswiderstände durch z. B. zu dicht an Außenwänden aufgestelltes Mobilar
  • unzureichende Beheizung und Belüftung der Wohnung
  • erhöhte Feuchteproduktion infolge:

A) Überbelegung der Wohnung,
B) im Umluftbetrieb laufende Dunst-Abzugshauben,
C) Wäschetrocknen in der Wohnung,
D) Lagerung von Biomüll im Haus

  • Fehler in der Baukonstruktion oder bei der Baustoffauswahl
  • Putzschäden und Mauerwerksrisse im Sockelbereich und an dem zur Wetterseite ausgerichteten Außenmauerwerk (monolytische Bauweise)

Schimmelbefall in Wohnungen

Schimmel an feuchten Wänden und Decken verschandelt jedes Jahr zahlreiche Mietwohnungen. Und Vermieter werden versuchen, die Sachlage abzutun mit Worten wie: „Sie lüften und heizen zu wenig!“ Über die Ursache von Schimmelschäden entsteht häufig dann ein mietrechtlicher Streit, über den  nach Hinzuziehung eines Sachverständigen oft vor Gericht entschieden wird.

Gerade in Zeiten des Energiesparens werden Lüften und andere Luftzirkulationen häufig vermieden, sodass der Wunsch vom gesunden und günstigen Wohnen scheinbar in weite Ferne rückt.

Da jeder Mensch täglich etwa 10 Kubikmeter Luft einatmet stellen Schimmelpilze und deren Sporen in der Raumluft, unabhängig von der Befallgröße, ein hygienisches Problem in Innenräumen dar. Eine Behaglichkeitseinschränkung und Gesundheitsbelastung sind hierdurch nicht auszuschließen.

Minderungsansprüche wegen der in Wohnungen vorkommenden Feuchteschäden können von Vermieterseite aber nur dann abwendet werden, wenn nachzuweisen ist, dass der Mieter den Feuchtigkeitsschaden selbst verursacht hat. Aber vorsicht (!), denn auch andere Gründe, die wir als Sachverständige für Schadstoffe und Pilzbefall kennen, können die Ursache für Feuchteschäden sein.

Abgesehen vom ausreichenden Beheizen und Belüften von Innenräumen (hierzu zählen auch Büros), sollte die Luftfeuchte bei normalen Raumtemperaturen von 18 bis 22 °C dauerhaft unter 55 % relativer Feuchte liegen.

Schimmel unter dem Fenster
Schimmel unter der Decke

Bei Feuchteschäden in Wohnungen ist oft unklar, aus welchem Grund sie entstanden sind. Es kann sich um Mängel am Bau handeln – dann liegt die Schuld beim Vermieter – aber auch um unzureichendes Heizen und Lüften seitens des Mieters können Gründe hierfür sein. Beides lässt sich häufig nur durch Gutachten beweisen.

Kommt es zu einem Rechtsstreit erfolgt das Urteil meist aufgrund eines vorgelegten Gutachtens, das die Schuldfrage zu klären scheint, dem aber auch ein Gegengutachten entgegengestellt werden kann. Im Laufe der Zeit hat sich folgende Vorgehensweise eingebürgert:

  1. Der Mieter hat das Vorhandensein des Mangels zu beweisen, was bei sichtbarem Schimmel einfach ist.
  2. Verweigert der Vermieter die Beseitigung des Mangels, hat er unter Beweis zu stellen, dass dieser nicht durch die Beschaffenheit der Mietsache entstanden ist.
  3. Ist bewiesen, dass der Schimmel nicht durch Baumängel verursacht wurde, muss wiederum der Mieter darlegen, dass er in
    ausreichendem Maße geheizt und gelüftet hat, und dass der Schaden nicht auf nachteilige Möblierung der Wohnung zurückzuführen ist.

Wenn sich der Mieter in überzeugender Weise entlasten kann, so liegt es im Ermessen des Gerichts zu ermitteln wer den Feuchtigkeitsschaden letztlich zu verantworten und wer den Schaden zu beheben hat.

Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter sollten – in Umgehung eines Rechtstreits – Feuchteschäden umfassend behoben werden (Gesundheitsvorsorge!).

Zur Abklärung der Ursache für den Schimmelbefall ist es von entscheidender Bedeutung nutzungsbedingt entstandenen Schimmel von baulich bedingtem Schimmelbefall zu unterschieden (Havarie- und Bauschäden). Es empfiehlt sich daher immer einen Sachverständigen zur Abklärung zu Rate zu ziehen.

Anmerkung:  Schimmel der Gefährdungsklasse A (toxische Schimmelpilze) dürfen in Innenräumen nicht vorkommen. Bei Schimmel dieser Art handelt es sich um Schimmel wie z. B. Stachybotrys chartarum. Ein Vorkommen dieser Pilzart führt zu einem sofortigen Handlungsbedarf.

Krankheitsbeschwerden durch Schimmel

Schimmelpilzsporen und andere Pilzfragmente können eine Vielzahl gesundheitlicher Beeinträchtigungen auslösen oder fördern, die oft medizinisch falsch gedeutet werden. Besonders hoch ist das Krankheitsrisiko für Allergiker, Asthmatiker, Kleinkinder, Schwangere, immengeschwächte Menschen oder auch nach Organtransplantation und Chemotherapie.

Etwa 35% aller in Deutschland Lebenden leiden an einer Allergie. Nach Prof. Schata, Gesellschaft für Allergieforschung (GAF, 1987), sind Schimmelpilze für etwa 1/3 aller allergischen Reaktionen verantwortlich. Dabei sind Allergieauslöser wie Alternaria alternata und Cladosporium cladosporides – diese gehören zu den am meisten verbreiteten Allergieträgern – nur zwei von über dreitausend allergieauslösenden Schimmelpilzarten.

Selbst abgetötete Schimmelpilzsporen und Schimmelpilzfragmente können durch Immunreaktion oder die von ihnen freigesetzten Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) gesundheitliche Beschwerden hervorrufen.

Die möglichen durch Schimmelpilze hervorgerufenen Erkrankungen und Beschwerden sind:

  • Allergische Erkrankungen
  • Toxische Reaktionen
  • Schimmelpilzinfektionen (Mykosen)
  • Geruchsbelästigung

Des weitaus größeren Anteils wegen sei an dieser Stelle nur auf die allergischen Erkrankungen und Symptome einer Schimmelpilz-Allergie eingegangen.

Die an die Raumluft abgegebenen Schimmelpilzsporen setzen bei Kontakt mit den Schleimhäuten Substanzen frei, die allergische Reaktionen auslösen können. Bei sensibilisierten Personen können schon geringe Konzentrationen zum Auslösen einer Allergie ausreichen.

Aufgrund ihrer Größe (0,001 – 0,01 mm) und ihrer aerodynamischen Eigenschaften gelangen die Sporen vieler Schimmelpilzarten bis in die peripheren Lungenabschnitte. Nach Inhalation dieser kommt es mit einer Latenzzeit von maximal 12 Stunden, zu einer Immunreaktion im menschlichen Körper. Diese führt je nach Verlaufsform (akut oder chronisch) zu unspezifischen Krankheitsbeschwerden wie:

Chronisches Tränen der Schleimhäute von Augen und Nase, übermäßiger Nies- und Hustenreiz, Kopfschmerzen, sowie übermäßige Abgeschlagenheit und Müdigkeit. Ebenso können übermäßiger Juckreiz, Konzentrationsstörung, Fieber, Frösteln und Atemnot Begleiterscheinungen sein, die in vielen Fällen mit einer Erkältungskrankheit oder Bronchitis verwechselt werden.

Wissenschaftlich abgesicherte Aussagen über die Dosis-Wirkungsbeziegung zwischen der Schimmelpilzkonzentration der Raumluft (Schimmelpilzexposition) und den gesundheitlichen Beschwerden der Raumnutzer sind derzeit nicht möglich. Daher kann aus gemessenen Schimmelpilzkonzentrationen nicht unmittelbar auf gesundheitliche Auswirkungen geschlossen werden.

Anmerkung: Schimmelpilzsporen werden als allergieauslösend charakterisiert, wobei Schimmelpilzstäube, d.h. die Gesamtheit an Schimmelpilzsporen und Schimmelpilzfragmente (Mycelbruchstücke) –, als Gefahrstoffe im Sinne der Technischen Richtlinien für Gefahrstoffe gelten (TRGS 907).