Müller & Partner
Sachverständigen- und Ingenieurbüro
für Bau- und Gebäudeschadstoffe
Auf Grund vorgegebener Regelungen zur Wärmeeinsparung werden unsere Gebäude und Wohnungen immer luftdichter. Der Wärmeenergieverbrauch wird dadurch gesenkt, was eine geringere Belastung für unsere Umwelt darstellt und den Geldbeutel weniger belastet. Luftdichtere Räume bergen jedoch auch eine Gefahr für die Gesundheit, wenn die hierfür notwendigen Änderungen, die beachtet werden müssen, nicht eingehalten werden.
D.h. je dichter die Gebäudehülle oder das Bauteil, je dichter die Fenster, desto weniger natürliche Luftzirkulation im Innenraum. Ein leichtes Spiel also für Schimmelpilze sich hier anzusiedeln.
Diesem nunmehr geänderten Zustand müssen dauerhafte Änderungen im regelmäßigen und ausreichenden Lüften und Heizen folgen, um einer Schimmelbildung entgegen zu wirken. Insbesondere während des Kochens und Waschens sollten Wohnräume gelüftet, die Trocknung der Wäsche innerhalb der Wohnung nach Möglichkeit vermieden und nach dem Duschen das Spritzwasser von den Fliesen entfernt werden.
Schimmelpilz Befall Viele unserer Gebäude sind wegen ihres Alters und der früheren Bauweise nicht oder nicht ausreichend wärmegedämmt, andere wiederum weisen infolge einer Sanierung Fehler in der Ausführung des Wärmeschutzes auf. Die so entstandenen Wärmebrücken führen auf Grund erhöhten Wärmedurchganges an den Bauteilen zu einem Tauwasseranfall mit den Folgen einer Schimmelpilzbildung.
Prinzipiell kann es zur Schimmelpilzbildung nur dann kommen, wenn die Wachstumsvoraussetzungen von Schimmelpilzen erfüllt sind. Feuchte spielt dabei eine wesentliche Rolle.
Wie andere Innenraumschadstoffe sind Schimmelpilze aus Gründen der Gesundheitsvorsorge zu beseitigen und damit kontaminierte Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Anmerkung: Schimmelpilze der Gefährdungsklasse A dürfen in Innenräumen nicht vorkommen. Ein Vorkommen dieser Art führt zu einem sofortigen Handlungsbedarf!
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