Schimmelpilzbefall - Mietwohnungen   Sie befinden sich in:   Schimmelpilze » Schimmelpilzbefall in Mietwohnungen    
 
 
 

Schimmelpilzbefall in Mietwohnungen

Problem luftdichter Gebäude

Schimmelpilz Befall Auf Grund vorgegebener Regelungen zur Wärmeeinsparung werden unsere Gebäude und Wohnungen immer luftdichter. Der Wärmeenergieverbrauch wird dadurch gesenkt, was eine geringere Belastung für unsere Umwelt darstellt und den Geldbeutel weniger belastet. Luftdichtere Räume bergen jedoch auch eine Gefahr für die Gesundheit, wenn die hierfür notwendigen Änderungen, die beachtet werden müssen, nicht eingehalten werden.

D.h. je dichter die Gebäudehülle oder das Bauteil, je dichter die Fenster, desto weniger natürliche Luftzirkulation im Innenraum. Ein leichtes Spiel also für Schimmelpilze sich hier anzusiedeln.

Diesem nunmehr geänderten Zustand müssen dauerhafte Änderungen im regelmäßigen und ausreichenden Lüften und Heizen folgen, um einer Schimmelbildung entgegen zu wirken. Insbesondere während des Kochens und Waschens sollten Wohnräume gelüftet, die Trocknung der Wäsche innerhalb der Wohnung nach Möglichkeit vermieden und nach dem Duschen das Spritzwasser von den Fliesen entfernt werden.

Ein weiteres Problem: bauliche Mängel

Schimmelpilz Befall Viele unserer Gebäude sind wegen ihres Alters und der früheren Bauweise nicht oder nicht ausreichend wärmegedämmt, andere wiederum weisen infolge einer Sanierung Fehler in der Ausführung des Wärmeschutzes auf. Die so entstandenen Wärmebrücken führen auf Grund erhöhten Wärmedurchganges an den Bauteilen zu einem Tauwasseranfall mit den Folgen einer Schimmelpilzbildung.

Prinzipiell kann es zur Schimmelpilzbildung nur dann kommen, wenn die Wachstumsvoraussetzungen von Schimmelpilzen erfüllt sind. Feuchte spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Feuchte- und Schimmelpilzschäden werden vor allem durch folgendes hervorgerufen:

  • ungenügende Wärmedämmung und Wärmebrücken Thermografie
  • erhöhte Wärmeübergangswiderstände durch z.B. vorgestellte Schränke an Außenwänden
  • unzureichende Beheizung und unzureichendes Lüftungsverhalten der Raumnutzer
  • erhöhte Feuchteproduktion durch räumliche Überbelegung, Kochen, Waschen, Wäschetrocknen etc.
  • Fehler in der Baukonstruktion oder bei der Baustoffauswahl

Wie andere Innenraumschadstoffe sind Schimmelpilze aus Gründen der Gesundheitsvorsorge zu beseitigen und damit kontaminierte Abfälle fachgerecht zu entsorgen.

Anmerkung: Schimmelpilze der Gefährdungsklasse A dürfen in Innenräumen nicht vorkommen. Ein Vorkommen dieser Art führt zu einem sofortigen Handlungsbedarf!
Schadstoff -  Schimmelpilz
 
 
Sachverständigen und Ingenieurbüro Copyright © 2006 - 2009 Sachverständigen und Ingenieurbüro Müller&Partner :: Schadstoff–Gutachten :: Bundesweit
Startseite :: Impressum :: Partner & Links 
rakna WebDesign