Sanierungsempfehlung
Sinnvolle Sanierungsempfehlungen - Schimmelpilze
Allgemein ist auch bei Schimmelpilzsanierungen festzustellen, dass jeder neue Fall nur bedingt und auf Grund von Erfahrungen mit einem anderen vergleichbar ist. Das Problem der Sanierung von Schimmelpilzschäden ist komplex da Schadensart, Alter und Art der Bauausführung, die Art möglicherweise vorhergehender Schäden, Witterungsbedingungen und Raumnutzungsverhalten eine breite Varianz bedingen. Besonders bei bauphysikalischen Problemen und Schäden an der Bausubstanz reicht daher die Sanierung durch Maler- und Baufirmen nicht aus, sondern beseitigt Schäden oft nur für kurze Dauer. Erforderlich ist hier eine dauerhafte Ursachenbeseitigung durch die Wiederherstellung der Diffusionsfähigkeit von Bauteilen und eine Verbesserung des Lüftungsverhaltens.
Schimmelpilzsporen werden als allergieauslösend charakterisiert, wobei Schimmelpilzstäube als Gefahrstoffe nach den Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe (TRGS 907) eingestuft sind.
Aus Vorsorgegründen sind bei Sanierungsarbeiten die Technischen Regeln für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (TRBA 210) zu berücksichtigen. Hiernach sind Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen, die die Einwirkung von Sporen und Keimen durch Staubabsaugung (K1-/ K2-Sauger) minimieren. Bei den Arbeiten ist ein entsprechender Atemschutz (Halbmasken mit P3-Filter gemäss DIN 12942) zu tragen.
Sanierungsmassnahmen bezüglich Schimmelpilzsporen sind gemäss DIN 68800 Teil 4 von Fachunternehmen auszuführen. Hygienemassnahmen nach TRBA 500 sind einzuhalten.
Die Sanierung von Schimmelpilzen muss für jeden Einzelfall sorgfältig geplant werden und hängt hauptsächlich von den vorgefunden Schimmelpilzen und der Bausubstanz ab.
Aus hygienischer Sicht ist dafür Sorge zu tragen die Voraussetzungen für das Pilzwachstum zu beseitigen. Hierzu gehört es Bauteile und deren Oberflächen, insbesondere solche mit organischen Bestandteilen (Holzeinbauten etc.) zu trocknen und auf Dauer trocken zu halten.
Als Maßnahme für das Beseitigen eines oberflächlichen Schimmelbefalls von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, insbesondere Holzteilen, wird das gründliche Abreinigen (Abwaschen mit 80%igem Isopropanol) und Trocknen der Oberflächen angesehen.
Der Einsatz handelsüblicher Fungizide (organische Schimmelpilzvernichter) sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da diese unter Umständen auch für den Menschen bedenklich werden können.
Schlussbemerkung: In der Regel ist das Beseitigen von Feuchtstellen durch konstruktive Maßnahmen oder verändertes Nutzungsverhalten (Heizen / Lüften) die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung. Nur durch ein dauerhaftes Austrocknen und trocken halten befallener Stellen ist dem Schimmelpilz langfristig die Lebensgrundlage entzogen.
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