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Hausschwamm Sanierung - Mauerwerk mit Myceldurchwachsungen

Echter Hausschwamm Strangmycel

Von Hausschwamm befallenes Mauerwerk ist grundsätzlich mit einem Schwammsperrmittel zu behandeln. Teil 4 der DIN 68800 fordert bei von Mycel durchwachsenem Mauerwerk eine tiefenwirksame Tränkung in Form einer Bohrlochbehandlung. Dabei hat sich der Sanierungsbereich aus Sicherheitsgründen auf 1,5 m in alle Richtungen über den sichtbaren Befall hinaus auszudehnen.

Sollten die Bohrlocharbeiten eine nicht vertretbare Gefügelockerung zur Folge haben, so bleibt in solchen Fällen nur der Rückbau mit anschließendem Wiederaufbau des Mauerwerks.

Im übrigen bleibt festzuhalten, dass nach der DIN 68800-4 generell in Abhängigkeit vom Befallsumfang zu prüfen ist, in wie weit auf die chemische Behandlung bei befallenem Mauerwerk verzichtet werden kann. So ist bei Zwischenwänden mit Wandstärken von weniger als 24 cm ein Rückbau vielfach sinnvoller als die chemische Behandlung.

Auf die Durchführung der chemischen Behandlungsmaßnahmen kann entsprechend auch immer dann verzichtet werden, wenn im Befallsbereich sämtliche Hölzer entfernt und durch nicht befallene Baumaterialien ersetzt werden. Bei der Baumaßnahme ist die Statik zu berücksichtigen.

Hausschwamm Sanierung
 
 
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