Gerichtsurteile deutscher Gerichte
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Hinweis: Die Gerichte sind unabhängig und ihre Entscheidungen sind für andere Gerichte i.d.R. nicht verbindlich (eine Ausnahme machen die Rechtsentscheide der Oberlandesgerichte und des BGH, von denen die anderen Gerichte nicht ohne weiteres abweichen dürfen). Das bedeutet: Es besteht keine Garantie dafür, dass das im konkreten Einzelfall angerufene Gericht den Fall ebenso entscheiden wird wie das Gericht, dessen Entscheidung hier aufgeführt ist. |
Urteile zum Thema Schimmelpilzbefall und Baufeuchte siehe unter:
www.baustoffchemie.de/schimmel
Entdeckter Feuchtigkeitsschaden nach Kauf einer Immobilie
BGH, Urteil vom 24.03.2006 - V ZR 173/05
Wenn sich die Traum-Immobilie als feuchter Albtraum erweist, haben hintergangene Käufer nun bessere Chancen, vom bereits unterschriebenen Kaufvertrag zurückzutreten und den gesamten Kauf rückabzuwickeln.
ARAG- Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf einen konkreten Fall, in dem ein Käufer erst nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung einen Feuchtigkeitsschaden in der erstandenen Immobilie feststellte.
Er fühlte sich übers Ohr gehauen und wollte den Schaden vom Verkäufer behoben wissen. Dieser verweigerte die Nachbesserung jedoch mit dem Hinweis auf den Vertrag, der Gewährleistungsansprüche für Sachmängel wohlweislich ausschloss.
Alle Instanzen folgten zunächst der Argumentation des Verkäufers, bis schließlich der Bundesgerichtshof in letzter Instanz der Klage in vollem Umfang statt gab: Die Bundesrichter waren der Ansicht, dass auch unerhebliche Mängel zum Rücktrittsrecht und zu Schadensersatzansprüchen führen und begründeten ihre Entscheidung u.a. mit dem neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2002, wonach das Vertrauen des Verkäufers in den Bestand des Rechtsgeschäfts keinen Schutz verdiene, wenn es durch arglistige Täuschung zustande gekommen sei.
Quelle: www.arag.de
Vermieter muss beim Einbau von neuen Fenstern über verändertes Lüftungsverhalten aufklären
Ein Vermieter muss, wenn der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten erfordert, den Mieter präzise über die nach dem Fenstereinbau notwendigen Lüftungsmaßnahmen aufklären.
Dies entscheiden die Richter des LG Gießen.
Tue er dies nicht und komme es zu Feuchtigkeitsschäden, sei er verantwortlich und nicht der Mieter.
LG Gießen 2000 04-12 1S 63/00 Rechtsbereich / Normen: BGB
Quelle: Mieterzeitung, ZMR 200, S.537
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