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Rechtsprechung zum Einsatz von Luftreinigern

Urteil zu Allergien und Luftreinigern

Urteil zu Allergien und Luftreinigern

Kann eine gesetzlich Krankenversicherte wegen Allergiebeschwerden (hier: Pollen- und Hausstauballergie Sachverständige Hausstauballergie ) nur dann zu einer ausreichenden Nachtruhe kommen, wenn ein Luftreinigungsgerät Sachverständige Hausstauballergie eingeschaltet ist, so sind die Kosten von ihrer Krankenkasse zu tragen.

(Bundessozialgericht, 3 RK 16/95)
Allergien und Luftreinigern
 
 
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