Rechtsprechung zum Einsatz von Luftreinigern
Urteil zu Allergien und Luftreinigern
Kann eine gesetzlich Krankenversicherte wegen Allergiebeschwerden (hier: Pollen- und Hausstauballergie ) nur dann zu einer ausreichenden Nachtruhe kommen, wenn ein Luftreinigungsgerät eingeschaltet ist, so sind die Kosten von ihrer Krankenkasse zu tragen.
(Bundessozialgericht, 3 RK 16/95)
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