Gebäudeschadstoffe Rechtliches
Sollen Gebäude abgebrochen werden, so ist der Bauherr verpflichtet das Gebäude vor Abbruch auf Schadstoffvorkommen untersuchen zu lassen. Dies geht aus den allgemeinen Anforderungen der Bauordnungen der Länder hervor, z. B. Hessische und Thüringer Bauordnung:
Hessische Bauordnung:
§ 3 Abs. 1: "Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht, auch nicht durch unzumutbare Belästigungen, gefährdet wird."
Thüringer Bauordnung (ThürBO):
§ 3 Abs. 1: "Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen ... sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden."
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